Hubstaplerfahrer/In
gemäß Fachkenntnisnachweis-Verordnung - FK-V, BGBL. II Nr. 13/2007
Mit positivem Abschluss der theoretischen und praktischen Prüfung wird Ihnen der Staplerführerausweis (Zeugnis nach Fachkenntnisverordnung) ausgestellt. Die Prüfung kann vor dem 18. Lebensjahr abgelegt werden, die Fahrberechtigung erlangt jedoch erst mit Vollendung des 18.Lebensjahres ihre Gültigkeit.
Ausbildungsinhalte
Ihre Ausbilder kommen zu 100% aus der Praxis. Wir bringen Ihnen die Inhalte entsprechend der Fachkenntnisnachweis-Verordnung nahe. Diese werden Ihnen mit Vorträgen, Tipps, Film-und Fotosequenzen und vor allem durch Praxistraining beigebracht.
Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung gemäß Fachkenntnisverordnung (FK-V) absolvieren Sie eine Prüfung in Theorie und Praxis.
Wert
Mit positivem Abschluss dieser Ausbildung und gültiger betriebsinterner Fahrbewilligung können Sie Hubstapler aller Gewichts und Größenklassen führen.
FAQS
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.