Evakuierungsbeauftragte

Evakuierungsbeauftragte

Gemäß § 25 Abs. 4 ASchG, Arbeitsstättenverordnung § 44a und Teile der TRVB 117 O

Mit Änderung der Arbeitsstättenverordnung und der Bauarbeiterschutzverordnung (BGBL. II Nr. 256/2009) müssen Arbeitgeber/innen, welche weder eine/n Brandschutzbeauftragten, eine Betriebsfeuerwehr, eine Brandschutzgruppe noch eine/n Brandschutzwart/in bestellt bzw. vorgeschrieben haben, Personen für die Brandbekämpfung und Evakuierung der Arbeitnehmer/innen gemäß § 25, Abs. 4 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) benennen.

Ausbildungsinhalte

  • Gesetzliche Grundlagen zur Bestellung von Personen für die Evakuierung  
  • Bestimmungen zum Brandschutz in der Arbeitsstättenverordnung
  • Pflichten der Arbeitgeber /innen
  • Pflichten des/der Evakuierungsbeauftragten
  • Durchführung und Dokumentation von Unterweisungen und Betriebsanweisungen
  • Ursachen von Bränden, Brandentstehung
  • Löschmittel und deren Einsatz
  • Löschen in der Theorie und Praxis
  • Evakuierung in Theorie und Praxis
  • Fragen der neuen Evakuierungsbeauftragten  
  • Grundlagen der 1.Hilfe 

Wert

Mit positivem Abschluss dieser Ausbildung entsprechen sie dem gesetzlichen Anforderungen, als Person  die für Brandbekämpfung und Evakuierung der Arbeitnehmer/innen gemäß § 25, Abs. 4 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) durch Unternehmen zu benennen ist.

FAQS

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. 
  • Wann und wo ist der nächste Kurs ?

    Nächster Kurs Evakuierungsbeauftragte am:

    Termin: in Planung

    Zeit: 08.30 bis 16.30


    Veranstaltungsort:

    STB-Austria Peter Dornhackl e.U.

    Akaziengasse 30

    1230 Wien

  • Was kostet diese Ausbildung ?

    Kursbeitrag: € 339,- inkl.MwSt, Ausbildungsunterlagen und Zeugnis

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