Brandschutzbeauftragte
Ausbildung zum/zur Brandschutzbeauftragten
Ein Brandschutzbeauftragter ist eine schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die in einem Unternehmen, einer Anstalt, einer Anlage oder in einem Objekt den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt. Gemäß § 43 Abs. 3 Arbeitsstättenverordnung sind Brandschutzbeauftragte zu folgenden Aufgabenbereichen auszubilden.
Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Kurs ist der positive Abschluss des Kurses „Ausbildung zum/zur BrandschutzwartIn – Modul 1“.
Ausbildungsinhalte
- Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung
- Erstellen eines Brandschutzplanes
- Durchführung von Brandalarm- und Räumungsübungen
- Führen eines Brandschutzbuches
- Durchführen der Eigenkontrolle
- Bekämpfen von Entstehungsbränden
- Evakuieren der Arbeitsstätte
- Vorbereiten eines allfälligen Feuerwehreinsatzes
- Information und Unterweisung der Arbeitnehmer/innen
Wert
Mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung gehören Sie zukünftig zum Kreis der Fachkräfte im vorbeugenden betrieblichen Brandschutz.
FAQS
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.