AbfallbeauftragteNächste Ausbildung Wien 14.05.2025 bis 16.05.2025
Gemäß §11 Abs. 1 AWG 2002 ist für Betriebe mit mehr als 100 MitarbeiterInnen die Bestellung eines/einer qualifizierten Abfallbeauftragten und eines Stellvertreters/einer Stellvertreterin verpflichtend vorgeschrieben.
Die Aufgaben eines Abfallbeauftragten umfassen:
- Kenntnisse der aktuellen Gesetzeslage
- Grundlagen der Abfallwirtschaft nach dem Prinzip Abfallvermeidung, Verwertung und Entsorgung
- Erstellung eines Stoffplanes
- Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes
- Meldewesen zur Vorlage bei den Behörden
- Hilfestellung bei organisatorischen Fragen
- Abfall wirtschaftliche Exkursion
- Prüfung anhand einer Abfallwirtschaft-Fallstudie
Lehrgangsinhalte
- Recht
- Abfallwirtschaftsgesetz und dazugehörende Verordnungen
- Aufgaben und rechtliche Verantwortung des/der Abfallbeauftragten
- Klassifizierung von Abfällen, gefährliche Abfälle und Altöle
- Chemische Grundlagen und biologische Zusammenhänge
- ADR und GGSt für den Transport von Abfällen
- Abfallmanagement, Unternehmensführung und Organisation
Wert
Abfallbeauftragte haben mit dem erfolgreichen Abschluss des Seminars "In 3 Tagen zum/r qualifizierten Abfallbeauftragten" bereits das erste Pflichtmodul der "Ausbildung zum/r Umweltbeauftragten" absolviert.
FAQS
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.