Gefahrgutbeauftragte
Gefahrgutbeauftragte – Straße (ADR)gemäß § 11 GGBG und GGBV Novelle i. d. g. F.
Gültig für jedes Unternehmen, dessen Tätigkeit mit der Beförderung von Gefahrgut auf der Straße zusammenhängt. Diese haben einen Gefahrgutbeauftragten mit gültigem Schulungsnachweis zu bestellen. Dieser ist auch zu benennen, wenn das Unternehmen nur mit dem Be- oder Entladen bzw. mit dem Verpacken und Befüllen von gefährlichen Gütern zu tun hat.
Zu den Aufgaben der Gefahrgutbeauftragten zählen unter anderem die Beratung des Unternehmens, die Schulung der Mitarbeiter/innen und die Prüfung, ob die Vorschriften eingehalten werden.
Ausbildungsinhalte
- Aufgaben des/r Gefahrgutbeauftragten
- Klassifizierung gefährlicher Güter
- Rechts- und Verwaltungsvorschriften
- Risiken, Unfallursachen und Folgen
- Sicherheitsmaßnahmen
Wert
Ausbildung für Personen, welche mit der Funktion eines/r Gefahrgutbeauftragten für den Verkehrsträger Straße beauftragt werden sollen.
FAQS
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.