Sicherheitsvertrauensperson (SVP)
Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson§10 Arbeitnehmer*Innenschutzgesetz
Nächste Ausbildung Wien: 12.03.2025 bis 14.03.2025
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und seine Verordnungen, Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, Aufgaben der Sicherheitsvertrauensperson, Zusammenarbeit mit den Präventivfachkräften, Evaluierung von Arbeitsplätzen, Unterweisung, Schulung, Arbeitsmittel, Maschinen- und Gerätesicherheit, Arbeitsstoffe, Brand- und Explosionsschutz, Schutz vor elektrischen Gefahren, Ergonomie, Bildschirmarbeitsplätze, Beleuchtung, psychische und physische Belastungen, Lärm, Vibrationen, Staub und deren Bekämpfung, persönliche Schutzausrüstung, Arbeitsmedizin.
Inhalte der Ausbildung
Sicherheitsvertrauenspersonen müssen eine Ausbildung von mindestens 24 Unterrichtseinheiten auf dem Gebiet des ArbeitnehmerInnenschutzes nachweisen. In Betrieben und Arbeitsstätten mit regelmäßig mehr als 10 ArbeitnehmerInnen (AN) sind Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) in Abhängigkeit von der Anzahl der MitarbeiterInnen zu bestellen.
- Kenntnisse der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Hinweise zur Anwendung
- Beurteilungskriterien zu Sicherheitsmaßnahmen im Betrieb
- Erkennen von Risiken und Belastungen am Arbeitsplatz und Möglichkeiten zu deren Behebung
- Arbeitspsychologische, arbeitsmedizinische und ergonomische Grundkenntnisse
- Evaluierung (Gefährdungsbeurteilung) und Unterweisung
- Interaktives Arbeiten
Wert
mit erfolgreichem Abschluss dieser Ausbildung werden Sie nach Ihrer betriebsinternen Bestellung als Vermittler (Mediator) zwischen Belegschaft und Geschäftsleitung gesehen!
FAQS
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.