Planungs- und Baustellenkoordinator
Bau-Koordinationsgesetz (Bau-KG)
Für die Planungs- als auch für die Bauausführungsphase hat der Bauherr entsprechend dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz vom 01.07.1999 einen Koordinator zu ernennen, welcher den Sicherheits- und Gesundheitsschutz der ArbeitnehmerInnen kontrollieren muss.
Ausbildungsinhalte
- Grundlagen zum Baustellenkoordinationsgesetz / BauKG (inkl. Änderungen durch das Arbeitnehmerschutz-Reformgesetz und der Norm für SiGe-Plan und Unterlage (ÖNORM B 2107)
- Schnittstellen zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)
- Haftungsfragen zum BauKG: Verpflichtungen des Bauherrn, des Projektleiters und der Koordinatoren
- Zusammenarbeit der Beteiligten und Schnittstellen
- Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan) und der Unterlage für spätere Arbeiten anhand von Praxisbeispielen
- Präventivmaßnahmen am Bau: geltende Sicherheitsbestimmungen, Baustellen- und Sicherheitseinrichtungen
- Praxisforum: Workshop Erstellung SiGe-Plan und Unterlage für spätere Arbeiten, Baubesprechung/Koordinationsgespräch
- Personenzertifizierung bei Erfüllung der Voraussetzungen möglich
Wert
Bei diesem Lehrgang erhalten angehende Baustellen- und Planungskoordinatoren umfassende Kenntnisse zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Neben Informationen zum Bauarbeitenkoordinationsgesetz einschließlich aktueller Änderungen stehen Sicherheitstipps und Hinweise zur vorausplanenden Baustellenkoordination im Mittelpunkt des Lehrgangs.
FAQS
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.