Flurgesteuerte Lauf-, Bock- und Portalkrane, Säulendreh- und Wandschwenkkrane
Mehr als 300 kNm Tragfähigkeit
Die theoretische und die praktische Schulung erfolgt gemäß § 6 der Fachkenntnisverordnung. Mindestalter: vollendetes 18. Lebensjahr
Ausbildungsinhalte
Theorie:
- Rechtliche Grundlagen
- Aufbau und Arbeitsweise Lauf-, Bock- und Portalkran, Säulendreh- und Wandschwenkkran
- Persönliche Schutzausrüstung
- Elektrik, Unfallgeschehen
- Hydraulik
- Mechanik, Flaschenzug, physikalische Grundlagen
- Seile
- Tragmittel, Lastaufnahmemittel, Anschlagmittel
- Betriebsbeginn
- Einweiser
Praxis:
- Bedienung eines Kranes
Wert
Personen, die zukünftig als Führer/Bediener von Lauf-, Bock- und Portalkränen sowie Säulendreh- und Wandschwenkkrane über 300 kNm eingesetzt werden.
FAQS
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.