Fahrzeugkrane

Fahrzeugkrane

Fahrzeugkrane mit mehr als 300 kNm

Fahrzeugkrane (Auslegerkrane mit eigenem Antrieb für die Fahrbewegung, die mit oder ohne Lasten verfahren werden können ohne dass hierzu eine feste Fahrbahn oder Gleisanlage benötigt wird und deren Standsicherheit durch die Schwerkraft sichergestellt wird) und Ladekrane (im allgemeinen auf einem Fahrzeug montierte Krane zur Be- und Entladung des Fahrzeuges) mit jeweils einem Lastmoment von über 300 kNm:  

Ausbildungsinhalte

  • Grundbegriffe der Mechanik, Elektrotechnik sowie der Hydraulik
  •  Aufbau und Arbeitsweise
  •  Mechanische, Elektrische und Hydraulische Ausrüstung
  •  Standsicherheit
  •  Einsatzplan und Kranbetrieb
  •  Tragmittel und Lastaufnahmemittel
  •  Sicherheitsvorschriften und Richtlinien für den Kranbetrieb
  •  Wartung
  •  Praktische Bedienung.

Wert

Mit positivem Abschluss dieser Ausbildung und einer betriebsinternen Fahrbewilligung können Sie alle Fahrzeugkrane bedienen. Für Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr benötigen Sie zusätzlich die erforderliche Lenkberechtigung.  

FAQS

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. 
  • Wie lange dauert diese Ausbildung ?

    Die Ausbildung zum Fahrzeugkranführer dauert mindestens 31 Unterrichtseinheiten.

  • Muss ich eine Prüfung absolvieren ?

    Prüfungen

    § 10. (1) Die Ausbildungseinrichtung hat Prüfungen durchzuführen. Sie darf zu den Prüfungen nur Personen zulassen, die eine von ihr durchgeführte Ausbildung absolviert haben.

    (2) Die Prüfung muss aus einem theoretischen und einem praktischen Teil bestehen. Die Prüfung kann in Teilprüfungen abgelegt werden. Die Ausbildungseinrichtung hat zu gewährleisten, dass die Ausbildung bei normalem Ausbildungsgang innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen werden kann.


    (3) Die Prüfung zur Erlangung eines Nachweises der Fachkenntnisse im Sinn dieser Verordnung muss alle zum jeweiligen Ausbildungsgebiet im Anhang 1 bis 6 angeführten Ausbildungsinhalte umfassen. Der theoretische sowie praktische Prüfungsteil zu kombinierten Ausbildungen (§ 7 Abs. 1) muss die Ausbildungsinhalte aller kombinierten Ausbildungsgebiete umfassen, der praktische Prüfungsteil muss zu jedem der kombinierten Ausbildungsgebiete abgelegt werden.


    (4) Theoretische und praktische Prüfungen sind vor einer Prüfungskommission abzulegen, der zumindest zwei Personen des Lehrpersonals angehören.


    (5) Über die gesamte Prüfung ist ein Prüfungsprotokoll zu erstellen, das mindestens folgende Angaben zu enthalten hat:


    1.Art der Fachausbildung (Ausbildungsgebiet),


    2.Namen der Mitglieder der Prüfungskommission,


    3.Datum und Ort der Prüfung,


    4.Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum der geprüften Person,


    5.Ergebnisse der theoretischen und, wird eine solche durchgeführt, der praktischen Prüfung.


    (6) Das Prüfungsprotokoll ist von den Mitgliedern der Prüfungskommission zu unterfertigen und von der Ausbildungseinrichtung mindestens 40 Jahre aufzubewahren oder automationsunterstützt zu speichern.

  • Wo und wann findet die nächste Ausbildung statt ?

    Ausbildungsort: 

    STB-Austria Peter Dornhackl e.U.

    Akaziengasse 30

    1230 Wien


    Termin:

    Ausbildungen werden anlassbezogen organisiert. MindestteilnehmerInnen-Zahl

    15 Personen

  • Kann man diese Ausbildung als Inhouse-Schulung buchen ??

    Diese Ausbildung bieten wir auch als Inhouse-Schulung an.

    Kontaktaufnahme mit unserem Back-Office unter: vera.dornhackl@stb-austria.com

  • Was kostet diese Ausbildung?

    Kursbeitrag: € 546,- inkl. gesetzliche Mehrwertsteuer, Ausbildungsunterlagen, Prüfung und Kranführerausweis (Zeugnis FK-V).

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