Gut ausgebildete Ansprechpersonen für mehr Sicherheit im Betrieb

Sicherheit und Gesundheitsschutz funktionieren dann besonders gut, wenn Beschäftigte aktiv eingebunden werden. Sicherheitsvertrauenspersonen übernehmen dabei eine wichtige Rolle: Sie vertreten die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes und unterstützen die betriebliche Präventionsarbeit.

Sie sind nah am Arbeitsalltag, kennen die betrieblichen Abläufe und können Gefährdungen, unsichere Situationen oder Verbesserungsmöglichkeiten frühzeitig erkennen und ansprechen.

Wann müssen Sicherheitsvertrauenspersonen bestellt werden?

In österreichischen Arbeitsstätten, in denen regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt werden, sind Sicherheitsvertrauenspersonen zu bestellen. Dabei sind auch Beschäftigte auf Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen einzurechnen. Die erforderliche Anzahl richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten und der betrieblichen Organisation.

Sicherheitsvertrauenspersonen werden vom Arbeitgeber mit Zustimmung des Betriebsrates bestellt. Besteht kein Betriebsrat, müssen die Beschäftigten über die beabsichtigte Bestellung informiert werden und erhalten die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, Einwände zu erheben.

Die Bestellung allein reicht jedoch nicht aus. Sicherheitsvertrauenspersonen müssen über die notwendigen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen verfügen.

Welche Ausbildung ist erforderlich?

Die gesetzlich vorgesehene Ausbildung umfasst mindestens 24 Unterrichtseinheiten auf dem Gebiet des Arbeitnehmerschutzes. Eine Unterrichtseinheit muss mindestens 50 Minuten dauern.

In der Ausbildung werden unter anderem folgende Themen behandelt:

  • Grundlagen des österreichischen ArbeitnehmerInnenschutzrechts
  • Aufgaben und Rechte der Sicherheitsvertrauensperson
  • Zusammenarbeit mit Arbeitgeber, Führungskräften und Betriebsrat
  • Aufgaben der Sicherheitsfachkraft und der Arbeitsmedizin
  • Erkennen und Beurteilen von Gefährdungen
  • Arbeitsplatzevaluierung und Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente
  • Unterweisung und Information der Beschäftigten
  • Arbeitsmittel und elektrische Gefährdungen
  • gefährliche Arbeitsstoffe
  • Ergonomie und manuelle Lastenhandhabung
  • psychische Belastungen am Arbeitsplatz
  • persönliche Schutzausrüstung
  • Unfallverhütung und Verhalten nach Arbeitsunfällen
  • Brandschutz und Erste Hilfe

Die Ausbildung schafft damit eine fundierte Grundlage, um die Funktion im Betrieb kompetent und verantwortungsvoll wahrnehmen zu können.

Was sind die Aufgaben einer Sicherheitsvertrauensperson?

Sicherheitsvertrauenspersonen informieren, beraten und unterstützen Beschäftigte in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes. Sie achten auf die Anwendung der betrieblichen Schutzmaßnahmen und können auf bestehende Gefährdungen oder Verbesserungsmöglichkeiten hinweisen.

Sie sind wichtige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für:

  • Kolleginnen und Kollegen,
  • Führungskräfte,
  • den Betriebsrat,
  • die Sicherheitsfachkraft,
  • die Arbeitsmedizinerin oder den Arbeitsmediziner und
  • weitere Präventivfachkräfte.

Sicherheitsvertrauenspersonen ersetzen jedoch weder die Verantwortung des Arbeitgebers noch die Tätigkeit einer Sicherheitsfachkraft. Sie übernehmen keine Arbeitgeberpflichten und sind nicht für die Durchführung der gesamten Arbeitsplatzevaluierung verantwortlich. Ihre Aufgabe liegt insbesondere in der Mitwirkung, Beratung und Vertretung der Beschäftigten.

Mehr als eine gesetzliche Verpflichtung

Gut ausgebildete Sicherheitsvertrauenspersonen können wesentlich zu einer positiven Sicherheitskultur beitragen. Sie helfen dabei, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, Beschäftigte besser einzubinden und praktikable Maßnahmen im Arbeitsalltag umzusetzen.

Davon profitieren nicht nur die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch Unternehmen können Arbeitsunfälle, Ausfallzeiten und organisatorische Probleme reduzieren und gleichzeitig das Sicherheitsbewusstsein im Betrieb stärken.

SVP-Ausbildung bei STB-Austria

Die SVP-Ausbildung von STB-Austria verbindet die gesetzlichen Grundlagen mit zahlreichen Beispielen aus der betrieblichen Praxis. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten verständlich aufbereitete Unterlagen und lernen, wie sie ihre Funktion im Unternehmen wirksam ausüben können.

Nach vollständiger Teilnahme und positiv abgeschlossener Verständniskontrolle erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Zeugnis gemäß Sicherheitsvertrauenspersonen-Verordnung.

Die nächste SVP-Ausbildung an unserem Schulungsstandort Wien findet vom 11. bis 13. November 2026 statt.

  • Ausbildungsumfang: 24 Unterrichtseinheiten
  • Abschluss: Zeugnis gemäß SVP-VO
  • Teilnahmegebühr: 362 Euro inklusive Umsatzsteuer
  • Veranstaltungsort: 1230 Wien, Akaziengasse 30 (U6-Haltestelle-Perfektastraße)


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