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Arbeiten bei Hitze: Neue Pflichten für Unternehmen seit 2026

Hohe Temperaturen und intensive UV-Strahlung stellen für Beschäftigte im Freien eine erhebliche gesundheitliche Belastung dar. Mögliche Folgen reichen von Konzentrationsverlust, Kreislaufproblemen und Sonnenstich bis hin zum lebensbedrohlichen Hitzschlag. Auch die Unfallgefahr steigt, wenn Aufmerksamkeit und körperliche Leistungsfähigkeit durch Hitze beeinträchtigt werden.

Seit 1. Jänner 2026 gilt in Österreich die neue Hitzeschutzverordnung – kurz Hitze-V. Sie enthält erstmals einheitliche und verbindliche Vorgaben zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor Hitze und natürlicher UV-Strahlung bei Arbeiten im Freien.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Die Hitzeschutzverordnung betrifft insbesondere Unternehmen, deren Beschäftigte regelmäßig oder über längere Zeit im Freien arbeiten. Dazu zählen beispielsweise:

  • Bau- und Baunebengewerbe
  • Montage- und Instandhaltungsarbeiten
  • Transport, Logistik und Zustelldienste
  • Grünraum- und Landschaftspflege
  • Arbeiten in Steinbrüchen, Kieswerken und Freilagern
  • Veranstaltungstechnik und Messebau
  • Straßenbau und Verkehrswegerhaltung
  • Außenarbeiten im Facility Management

Auch Beschäftigte, die in Fahrzeugen, Baumaschinen oder anderen Arbeitsmitteln im Freien tätig sind, müssen bei der Beurteilung berücksichtigt werden.

Was müssen Arbeitgeber jetzt tun?

Arbeitgeber müssen Gefährdungen durch Hitze und natürliche UV-Strahlung im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung systematisch ermitteln und beurteilen. Dabei sind unter anderem die körperliche Belastung, die Dauer der Tätigkeit, die Arbeitskleidung, die direkte Sonneneinstrahlung sowie besonders gefährdete Beschäftigtengruppen zu berücksichtigen.

Auf Grundlage dieser Beurteilung müssen geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Vorrang haben technische und organisatorische Maßnahmen. Dazu können beispielsweise gehören:

  • Beschattung von Arbeitsbereichen
  • Verlagerung schwerer Arbeiten in kühlere Tageszeiten
  • Anpassung von Arbeitsabläufen und Arbeitsintensität
  • zusätzliche Erholungsphasen in kühlen oder beschatteten Bereichen
  • Bereitstellung geeigneter alkoholfreier Getränke
  • geeignete Arbeitskleidung, Kopfbedeckung und UV-Schutz
  • regelmäßige Beobachtung der Wetter- und Hitzebelastung
  • Berücksichtigung besonders gefährdeter Personen
  • Festlegung von Erste-Hilfe- und Notfallmaßnahmen

Die Maßnahmen müssen an die tatsächliche Belastung und die betrieblichen Gegebenheiten angepasst werden. Eine allgemeine Sommerregelung ohne Bezug zu den konkreten Tätigkeiten reicht daher nicht aus.

Information und Unterweisung sind verpflichtend

Beschäftigte müssen rechtzeitig und verständlich über die Gefahren durch Hitze und UV-Strahlung informiert und unterwiesen werden. Sie müssen insbesondere wissen:

  • welche gesundheitlichen Warnzeichen auftreten können,
  • welche Schutzmaßnahmen einzuhalten sind,
  • wie viel und wie regelmäßig getrunken werden soll,
  • wann Pausen einzulegen sind,
  • wie Kolleginnen und Kollegen bei Anzeichen einer Hitzeerkrankung unterstützt werden können und
  • welche betrieblichen Notfallmaßnahmen vorgesehen sind.

Die Arbeitsinspektion stellt hierzu seit April 2026 unter anderem eine branchenübergreifende Checkliste, ein Informationsblatt und A3-Informationsplakate zur Verfügung.

Jetzt rechtzeitig vorsorgen

Ein wirksamer Hitzeschutz beginnt nicht erst am heißesten Tag des Jahres. Unternehmen sollten ihre Evaluierung, Unterweisungen und betrieblichen Abläufe bereits vor Beginn einer Hitzeperiode vorbereiten.

STB-Austria unterstützt Unternehmen bei der Erstellung und Überarbeitung ihrer Hitzeschutzevaluierung, bei der Festlegung praxisgerechter Maßnahmen sowie bei der Durchführung von Unterweisungen für Beschäftigte und Führungskräfte.





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